Förderung einer Lüftungsanlage - Übersicht von Fördermaßnahmen
Für Lüftungsanlagen gibt es Förderprogramme und Fördermittel, um die Investitionskosten bezuschussen zu lassen.
Folgenden stellen wir Ihnen die unterschiedlichen Möglichkeiten für eine finanzielle Förderung von Lüftungsgeräten vor. Informieren Sie sich zusätzlich, ob Ihre Stadt oder Gemeinde zusätzliche Fördermittel bereitstellen.

Welche Lüftungsanlage wird gefördert?
Generell können Sie bei dem Kauf der folgenden Lüftungsanlagen von Zuschüssen profitieren:
- zentrale, dezentrale oder raumweise Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
- bedarfsgeregelte Abluftsysteme
- Kompaktgeräte mit Luft-/Luft-Wärmeüberträger und Abluftwärmepumpe
Insbesondere die Wärmerückgewinnung spielt bei der Förderung von Lüftungsanlagen eine wichtige Rolle, denn die Systeme werden erst als förderfähig betrachtet, wenn der Wärmerückgewinnungsgrad bei mindestens 80 Prozent liegt. Vorausgesetzt natürlich, die Gebäudehülle ist genügend gedämmt und die Planung der Anlage wurde zuverlässig durchgeführt.
Gut zu wissen ist außerdem, dass nicht nur die Anschaffung und der Einbau bezuschusst werden, sondern auch bauliche Maßnahmen.
Beispiele für bauliche Maßnahmen:
- Durchbrucharbeiten, Verkleidungen und notwendige Putz- & Malerarbeiten
- Maßnahmen zur Schalldämmung oder der Bau eines schallgedämmten Raumes zur Installation eines zentralen Lüftungsgerätes
- Luftdichtheitsmessung sowie die Kosten für Inbetriebnahme, Einregulierung und Einweisung
Wie läuft eine Förderung für Lüftungsanlagen ab?
Wenn Sie als Kunde eine staatliche Förderung für Ihre Lüftungsanlage beantragen möchten, sollten Sie die folgenden Schritte beachten. Daneben ist es auch möglich, einen Energieberater mit der Antragsstellung zu beauftragen:
- Fachhandwerker und Energieberater kontaktieren, um individuelle Lösungen und Fördermöglichkeiten zu besprechen und technische Voraussetzungen zu klären.
- Vor Beginn der Maßnahme Kostenvoranschlag Liefer- oder Leistungsvertrag vom Handwerker, Hersteller oder Händler einholen.
- Antragsformular ausfüllen und mit dem Kostenvoranschlag einreichen. Heutzutage ist diese Antragsstellung meist online möglich.
- Nach positiver Prüfung des Antrages erhalten Sie den Zuwendungsbescheid. Damit können Sie die Maßnahme beauftragen.
- Nach Durchführung der Maßnahme kann mit der Rechnung ein Antrag auf Auszahlung der Förderung für Ihre Lüftungsanlage gestellt werden. Wird dieser positiv geprüft, sollte das Geld überwiesen werden.
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
- Privatpersonen und Freiberufliche
- Unternehmen
- Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit sie als Träger von Schulen, Kindergärten, wissenschaftlichen, sozialen, kulturellen oder religiösen Einrichtungen ohne wirtschaftliche Tätigkeiten auftreten
Überblick: welche Förderung für Lüftungsanlagen ist möglich?
Die KfW ist die zentrale Förderbank, aber auch Städte und Gemeinden können Fördermittel bereitstellen. Und sogar die steuerliche Bezuschussung ist möglich. Hier finden Sie alle Fördermöglichkeiten auf einen Blick:
- KfW-Förderung von Sanierungs- und Neubauvorhaben
- BAFA-Förderung in Kombination mit einem Wärmepumpensysteme
- Bundesförderung für effiziente Gebäude ab 2021
- Regionale Fördermaßnahmen
- Steuerermäßigungen beim Kauf einer Lüftungsanlage
Die KfW-Förderung für Lüftungsanlagen
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau ist die weltweit größte staatliche Förderbank, die Einzelmaßnahmen sowie den Einbau einer Lüftung fördert. Energieeffizient gebaute Immobilien können dabei bundesweit durch günstige Kredite, Bezuschussungen und Tilgungszuschüsse unterstützt werden. So können Sie Ihre ventilatorgestützte Lüftungsanlage einfach finanzieren.
Für die Finanzierung durch die Aufbaubank gelten die bisherigen Förderprogramme noch bis zum 30. Juni 2021. Ab dem 01.07.2021 treten die neuen Richtlinien der BEG in Kraft.
Damit eine Lüftungsanlage KfW-förderfähig wird, muss sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Die Lüftungsanlage muss den Kriterien der Nennlüftung nach DIN 1946-6
- Der Zuschuss muss vor Beginn des Vorhabens bei einem Finanzierungsinstitut (Banken, Sparkassen, Versicherungen) beantragt werden.
- Eine energetische Bewertung der Lüftungsplanung mit Kenndaten muss vorliegen.
- In das Vorhaben muss ein Energieberater eingebunden sein.
Information: Die Energieberatung wird großzügig bezuschusst. Bis zu 50% der Kosten können erstattet werden.
Sind diese Anforderungen erfüllt, kann der Eigentümer diese Fördermaßnahme wahrnehmen. Dabei ist es wichtig, zwischen der Förderung Ihrer Lüftungsanlage im Neubau und im Sanierungsfall sowie zwischen verschiedenen Förderprogrammen zu unterscheiden.
Allgemein gilt:
- Für ein Neubauprojekt kann 15 % auf den Kreditbetrag, jedoch max. 15.000 € Tilgungszuschuss beantragt werden
- Bei einer Sanierung sind bis zu 40 % der Kosten förderfähig, jedoch max. 48.000 €.
- Bei einem Lüftungspaket in Verbindung aus mind. einem Sanierungsvorhaben an der Gebäudehülle und einem Lüftungssystem können bis 15 % der förderfähigen Kosten, jedoch max. 7.500 € bezuschusst werden.
Das KfW-Effizienzhaus:
Es ist ratsam, bei Sanierungs- und Neubauprojekten darauf zu achten, einen sogenannten KfW-Effizienzhaus-Standard zu erreichen. Jedes Effizienzhaus zeichnet sich durch eine Kennzahl aus (70, 55, 40 etc.).
Dabei gilt: Je kleiner die Zahl desto größer können das Fördervolumen sowie der Förderzuschuss von der KfW ausfallen und desto mehr Energie kann dabei gespart werden.
Diese werden normalerweise nicht allein durch die Installation eines Lüftungssystems erreicht, daher müssen zusätzliche Effizienzmaßnahmen für die Finanzierung einbezogen werden.
Zuschuss für Einzelmaßnahmen: Wenn Sie keinen Effizienzhaus-Standard anstreben, sollten Sie die Finanzierung von Einzelmaßnahmen in Betracht ziehen. Als Einzelmaßnahme kann eine kontrollierte Belüftung von Ein- und Doppelhäusern gefördert werden, für die der Bauantrag vor dem 01.02.2002 eingereicht wurde. Neuere Gebäude sind daher von dieser Förderung einer Lüftungsanlage ausgeschlossen. Für energetische Einzelmaßnahmen bekommen Sie einen Investitionszuschuss von 20% Ihrer förderfähigen Kosten (bis maximal 10.000 Euro).
Je nachdem, ob Ihr Bauvorhaben ein Neubau oder eine Sanierung ist, stehen Ihnen verschiedene KfW-Programme zur Verfügung. Sie können dabei entweder einen zinsgünstigen Kredit (Tilgungszuschuss abhängig vom Energiestandard) oder einen Zuschuss ohne Kredit erhalten:

KfW-Förderprogramm |
Förderfähige Kosten |
Programm 153 „Energieeffizient Bauen“ (Kredit mit Tilgungszuschuss) |
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Programm 151 und 152 „Energieeffizient Sanieren“ (Kredit mit Tilgungszuschuss) |
Für Sanierungen zum Effizienzhaus und zur Förderung von Einzelmaßnahmen:
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Programm 430 „Energieeffizient Sanieren“ (Zuschuss ohne Kredit) |
Einmalige Förderzahlungen für Sanierung zum Effizienzhaus und Einzelmaßnahmen sowie Maßnahmenpakete
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KfW-Programm 431 „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung“ (Zuschuss ohne Kredit) |
Zuschuss für energetische Fachplanung und Baubegleitung für den Bau eines Effizienzhauses
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Einen umfangreichen Überblick über alle KfW Förderprogramme haben wir Ihnen in unserem Fachartikel zusammengestellt.