Förderung einer Lüftungsanlage - Übersicht von Fördermaßnahmen

Für Lüftungsanlagen gibt es Förderprogramme und Fördermittel, um die Investitionskosten bezuschussen zu lassen.

Folgenden stellen wir Ihnen die unterschiedlichen Möglichkeiten für eine finanzielle Förderung von Lüftungsgeräten vor. Informieren Sie sich zusätzlich, ob Ihre Stadt oder Gemeinde zusätzliche Fördermittel bereitstellen.

Welche Lüftungsanlage wird gefördert?

Generell können Sie bei dem Kauf der folgenden Lüftungsanlagen von Zuschüssen profitieren:

  • zentrale, dezentrale oder raumweise Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
  • bedarfsgeregelte Abluftsysteme
  • Kompaktgeräte mit Luft-/Luft-Wärmeüberträger und Abluftwärmepumpe

Insbesondere die Wärmerückgewinnung spielt bei der Förderung von Lüftungsanlagen eine wichtige Rolle, denn die Systeme werden erst als förderfähig betrachtet, wenn der Wärmerückgewinnungsgrad bei mindestens 80 Prozent liegt. Vorausgesetzt natürlich, die Gebäudehülle ist genügend gedämmt und die Planung der Anlage wurde zuverlässig durchgeführt.

Gut zu wissen ist außerdem, dass nicht nur die Anschaffung und der Einbau bezuschusst werden, sondern auch bauliche Maßnahmen.

Beispiele für bauliche Maßnahmen:

  • Durchbrucharbeiten, Verkleidungen und notwendige Putz- & Malerarbeiten
  • Maßnahmen zur Schalldämmung oder der Bau eines schallgedämmten Raumes zur Installation eines zentralen Lüftungsgerätes
  • Luftdichtheitsmessung sowie die Kosten für Inbetriebnahme, Einregulierung und Einweisung

Wie läuft eine Förderung für Lüftungsanlagen ab?

Wenn Sie als Kunde eine staatliche Förderung für Ihre Lüftungsanlage beantragen möchten, sollten Sie die folgenden Schritte beachten. Daneben ist es auch möglich, einen Energieberater mit der Antragsstellung zu beauftragen:

  1. Fachhandwerker und Energieberater kontaktieren, um individuelle Lösungen und Fördermöglichkeiten zu besprechen und technische Voraussetzungen zu klären.
  2. Vor Beginn der Maßnahme Kostenvoranschlag Liefer- oder Leistungsvertrag vom Handwerker, Hersteller oder Händler einholen.
  3. Antragsformular ausfüllen und mit dem Kostenvoranschlag einreichen. Heutzutage ist diese Antragsstellung meist online möglich.
  4. Nach positiver Prüfung des Antrages erhalten Sie den Zuwendungsbescheid. Damit können Sie die Maßnahme beauftragen.
  5. Nach Durchführung der Maßnahme kann mit der Rechnung ein Antrag auf Auszahlung der Förderung für Ihre Lüftungsanlage gestellt werden. Wird dieser positiv geprüft, sollte das Geld überwiesen werden.

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

  • Privatpersonen und Freiberufliche
  • Unternehmen
  • Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit sie als Träger von Schulen, Kindergärten, wissenschaftlichen, sozialen, kulturellen oder religiösen Einrichtungen ohne wirtschaftliche Tätigkeiten auftreten

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  • Der Produkt-Vergleich 2021
  • Vorsicht vor den Leistungsdaten
  • So verhindern Sie laute Lüfter
  • Diese Kosten entstehen tatsächlich
  • Praxiserfahrung – was hat sich bewährt?
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Überblick: welche Förderung für Lüftungsanlagen ist möglich?

Die KfW ist die zentrale Förderbank, aber auch Städte und Gemeinden können Fördermittel bereitstellen. Und sogar die steuerliche Bezuschussung ist möglich. Hier finden Sie alle Fördermöglichkeiten auf einen Blick:

  • KfW-Förderung von Sanierungs- und Neubauvorhaben
  • BAFA-Förderung in Kombination mit einem Wärmepumpensysteme
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude ab 2021
  • Regionale Fördermaßnahmen
  • Steuerermäßigungen beim Kauf einer Lüftungsanlage

Die KfW-Förderung für Lüftungsanlagen

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau ist die weltweit größte staatliche Förderbank, die Einzelmaßnahmen sowie den Einbau einer Lüftung fördert. Energieeffizient gebaute Immobilien können dabei bundesweit durch günstige Kredite, Bezuschussungen und Tilgungszuschüsse unterstützt werden. So können Sie Ihre ventilatorgestützte Lüftungsanlage einfach finanzieren.

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Für die Finanzierung durch die Aufbaubank gelten die bisherigen Förderprogramme noch bis zum 30. Juni 2021. Ab dem 01.07.2021 treten die neuen Richtlinien der BEG in Kraft.

Damit eine Lüftungsanlage KfW-förderfähig wird, muss sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Die Lüftungsanlage muss den Kriterien der Nennlüftung nach DIN 1946-6
  • Der Zuschuss muss vor Beginn des Vorhabens bei einem Finanzierungsinstitut (Banken, Sparkassen, Versicherungen) beantragt werden.
  • Eine energetische Bewertung der Lüftungsplanung mit Kenndaten muss vorliegen.
  • In das Vorhaben muss ein Energieberater eingebunden sein.

Information: Die Energieberatung wird großzügig bezuschusst. Bis zu 50% der Kosten können erstattet werden. 

Sind diese Anforderungen erfüllt, kann der Eigentümer diese Fördermaßnahme wahrnehmen. Dabei ist es wichtig, zwischen der Förderung Ihrer Lüftungsanlage im Neubau und im Sanierungsfall sowie zwischen verschiedenen Förderprogrammen zu unterscheiden.

Allgemein gilt:

  • Für ein Neubauprojekt kann 15 % auf den Kreditbetrag, jedoch max. 15.000 € Tilgungszuschuss beantragt werden
  • Bei einer Sanierung sind bis zu 40 % der Kosten förderfähig, jedoch max. 48.000 €.
  • Bei einem Lüftungspaket in Verbindung aus mind. einem Sanierungsvorhaben an der Gebäudehülle und einem Lüftungssystem können bis 15 % der förderfähigen Kosten, jedoch max. 7.500 € bezuschusst werden.

Das KfW-Effizienzhaus:

Es ist ratsam, bei Sanierungs- und Neubauprojekten darauf zu achten, einen sogenannten KfW-Effizienzhaus-Standard zu erreichen. Jedes Effizienzhaus zeichnet sich durch eine Kennzahl aus (70, 55, 40 etc.).

Dabei gilt: Je kleiner die Zahl desto größer können das Fördervolumen sowie der Förderzuschuss von der KfW ausfallen und desto mehr Energie kann dabei gespart werden.

Diese werden normalerweise nicht allein durch die Installation eines Lüftungssystems erreicht, daher müssen zusätzliche Effizienzmaßnahmen für die Finanzierung einbezogen werden.

Zuschuss für Einzelmaßnahmen: Wenn Sie keinen Effizienzhaus-Standard anstreben, sollten Sie die Finanzierung von Einzelmaßnahmen in Betracht ziehen. Als Einzelmaßnahme kann eine kontrollierte Belüftung von Ein- und Doppelhäusern gefördert werden, für die der Bauantrag vor dem 01.02.2002 eingereicht wurde. Neuere Gebäude sind daher von dieser Förderung einer Lüftungsanlage ausgeschlossen. Für energetische Einzelmaßnahmen bekommen Sie einen Investitionszuschuss von 20% Ihrer förderfähigen Kosten (bis maximal 10.000 Euro).

Je nachdem, ob Ihr Bauvorhaben ein Neubau oder eine Sanierung ist, stehen Ihnen verschiedene KfW-Programme zur Verfügung. Sie können dabei entweder einen zinsgünstigen Kredit (Tilgungszuschuss abhängig vom Energiestandard) oder einen Zuschuss ohne Kredit erhalten:

Ratgeber Lüftungsförderung Bild bei KfW-Förderung

KfW-Förderprogramm

Förderfähige Kosten

Programm 153 „Energieeffizient Bauen“ (Kredit mit Tilgungszuschuss)

  • Neubau: Bau- und Baunebenkosten (ohne Grundstückskosten) sowie Kosten der Beratung, Planung und Baubegleitung
  • Kauf: Kaufpreis für das Wohngebäude (ohne Grundstückskosten)
  • Maximale Kredithöhe: 100.000 Euro je Wohneinheit
  • Tilgungszuschuss bis 15.000 Euro der Darlehenssumme
  • Laufzeit von Krediten bis zu 30 Jahren

Programm 151 und 152 „Energieeffizient Sanieren“ (Kredit mit Tilgungszuschuss)

Für Sanierungen zum Effizienzhaus und zur Förderung von Einzelmaßnahmen:

  • Maximale Kredithöhe: 50.000 Euro
  • Tilgungszuschuss bis 27,5 Prozent der Darlehenssumme, also 27.500 Euro (Nr. 151) bzw. 7,5 Prozent der Darlehenssumme, also 3.750 Euro (Nr. 152)
  • Zusätzlicher Tilgungszuschuss bei Einbau einer Lüftungsanlage mit lüftungstechnischen Maßnahmen nach DIN 1946-6

Programm 430 „Energieeffizient Sanieren“ (Zuschuss ohne Kredit)

Einmalige Förderzahlungen für Sanierung zum Effizienzhaus und Einzelmaßnahmen sowie Maßnahmenpakete 

  • Förderanteil bis zu 30 Prozent der Kosten, max. 30.000 Euro je Wohneinheit
  • Zusätzlicher Zuschuss von 15 Prozent bei Nutzung eines Lüftungspakets

KfW-Programm 431 „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung“ (Zuschuss ohne Kredit)

Zuschuss für energetische Fachplanung und Baubegleitung für den Bau eines Effizienzhauses

  • Förderanteil 50 % der Kosten, max. 4.000 Euro.
  • Nur nutzbar, wenn man bereits ein KfW-Programm beansprucht

Einen umfangreichen Überblick über alle KfW Förderprogramme haben wir Ihnen in unserem Fachartikel zusammengestellt.

BAFA-Förderung für Ihre Lüftungsanlage

Mit dem Marktanreizprogramms (MAP) fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vorteilhafte Techniken, die auf Basis erneuerbarer Energien die Immobilie mit Wärme oder Kälte versorgen.

Dies schließt auch Wärmepumpensysteme in Kombination mit Lüftungsgeräten inklusive Wärmerückgewinnung ein, sofern diese Komponenten reglungstechnisch zusammen betrieben werden. In diesem Fall umfasst die Finanzierung auch die erforderlichen Lüftungsrohre und Lüftungszubehör.

Weitere Informationen zu den förderfähigen Kosten finden Sie im Merkblatt der BAFA.

Der Fördersatz beträgt dabei 35 Prozent der förderfähigen Kosten. Bei zusätzlichem Austausch einer Ölheizung erhöht sich der Satz auf 45 Prozent.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) trat ab dem 02.01.2021 in Kraft und vereinfacht die Antragstellung für einen Förderzuschuss beim Einbau einer Lüftungsanlage.

Sie fasst die bisherigen Förderangebote des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau zusammen. Gleichzeitig sollen neue, attraktive Angebote für ambitionierte Sanierungen und Neubauten entstehen.

Dabei wird der Einsatz von erneuerbaren Energien zukünftig noch stärker prämiert. Mit der BEG sollen dadurch noch stärkere Anreize für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien geschaffen werden, wodurch ein entscheidender Beitrag zur Erreichung der Energie- und Klimaziele 2030 im Gebäudesektor geleistet werden soll.

Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen:

  1. „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude“ (BEG WG) ab 01.07.2021
  2. „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Nichtwohngebäude“ (BEG NWG) ab 01.07.2021
  3. „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen“ (BEG EM) seit 02.01.2021

Wie hoch ist die Förderung?

  • Im Neubau bis zu 25 % Förderung
  • In der Sanierung bis zu 45 % Förderung (bei umfassenden energetischen Sanierungen gibt es zusätzlich eine erhöhte Förderquote von 5 %)

Information: Jegliche Förderanträge müssen vor Maßnahmen-Beginn gestellt werden. Eine Antragsstellung mit Unterstützung von Energieeffizienz-Experten ist empfehlenswert.

Um die Anreize für eine Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien zu verstärken, hat die BEG umfassende Optimierungen durchgeführt:

  • Gesteigerte Flexibilität für die Antragsteller, indem alle Förderungen als Zuschuss- oder Kreditvarianten angeboten werden.
  • Ambitionssteigerung durch attraktive Förderangebote für besonders anspruchsvolle Projekte.
  • Mit der BEG ersetzt ein einziges Förderprogramm vier bestehende Förderprogramme. Zukünftig soll ein Antrag ausreichen, um sämtliche Angebote zu nutzen.
  • Vereinfachung der Förderlogiken bei Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden.
  • Vom BMI anerkannte Nachhaltigkeitszertifikate werden berücksichtigt.

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Regionale Förderung einer Lüftungsanlage

Darüber hinaus gibt es in jedem Bundesland individuelle Finanzierungsmöglichkeiten, welche die Nachrüstung eines kontrollierten Lüftungssystems oder die Installation in Neubauten finanziell unterstützen. Diese können mit der Finanzierung der KfW kombiniert werden.

Einen guten Überblick über regionale Förderprogramme in den verschiedenen Bundesländern erhalten Sie beim Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH). Die entsprechende Übersicht finden Sie unter der Förderübersicht einzelner Bundesländer in Deutschland.

Steuerermäßige Förderung einer Lüftungsanlage

Wer eine energetische Sanierung mit Einbau oder Erneuerung einer Lüftungsanlage plant, kann seit Januar 2020 auch von Steuersubventionen profitieren. Insgesamt können Sie sich im Laufe von drei Jahren 20% der Investitionskosten (bis maximal 40.000 Euro) vom Finanzamt zurückholen. Die Förderung der Lüftungsanlage besteht dabei aus 7% Abzug im 1. und 2. Kalenderjahr und im 3. Kalenderjahr um 6 % Abzug.

Ein Rechenbeispiel: Die Kosten für den Einbau einer Lüftungsanlage betragen 4.000 €. Im ersten Jahr der Investition und im Folgejahr können jeweils 280 € von der Steuer abgesetzt werden. Im 3. Kalenderjahr wird die Steuerschuld um 240 € reduziert.

Ratgeber Lüftungsförderung Bild von Familie

Seit 2020 ist es möglich, zusätzlich zu den Handwerkskosten den vollen Betrag der Material- und Lohnkosten für eine energiesparende Sanierungsmaßnahme geltend zu machen. Die neue Verordnung ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030 und in Abschnitt 35c des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt. Steuerzahler fordern die Steuerermäßigung mit ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung an.

Um den Steuervorteil zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die renovierte Immobilie ist ein selbstgenutztes Wohneigentum innerhalb der EU.
  • Das Grundstück muss bei den energetischen Sanierungsmaßnahmen älter als zehn Jahre sein.
  • Die Modernisierungsmaßnahmen müssen von einem spezialisierten Unternehmen durchgeführt werden, das die korrekte Umsetzung der Maßnahmen bescheinigt und eine entsprechende Rechnung ausstellt.

Information:  Sie dürfen die Förderung Ihrer Lüftungsanlage nicht in der Steuererklärung geltend machen, und zusätzlich für dieselbe Maßnahme öffentliche Mittel der KfW oder der BAFA beantragen. Hier müssen Sie eine der beiden Optionen wählen.

 

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